Prüfung ortsfester Anlagen & Maschinen
DGUV Vorschrift 3 · DIN VDE 0105-100 · DIN EN 60204-1
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind fest mit ihrer Umgebung verbunden – dazu zählen die elektrische Gebäudeinstallation mit Verteilungen und Unterverteilungen, fest angeschlossene Maschinen, Tor- und Aufzugsanlagen, Beleuchtungsanlagen oder Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Die wiederkehrende Prüfung dieser Anlagen nach DIN VDE 0105-100 ist aufwendiger als die Geräteprüfung und verlangt besondere Qualifikation und Messtechnik. SAFE-G Consulting plant die Prüfung mit Ihnen und vermittelt Prüfdienstleister, die nachweislich Erfahrung mit Anlagenprüfungen in Ihrer Branche haben.
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Was zählt zu den ortsfesten Anlagen?
Zu den prüfpflichtigen ortsfesten Anlagen und Betriebsmitteln gehören unter anderem:
- Elektrische Gebäudeinstallation: Hauptverteilung, Unterverteilungen, fest verlegte Leitungen, Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise
- Fest angeschlossene Maschinen und Produktionsanlagen (Prüfung nach DIN EN 60204-1 / VDE 0113)
- Sicherheitsrelevante Einrichtungen: RCD-/FI-Schutzschalter, Not-Aus-Einrichtungen
- Tor-, Hebe- und Aufzugsanlagen, Klima- und Lüftungstechnik
- Wallboxen und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
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Prüffristen für ortsfeste Anlagen
Auch hier gilt: Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Als Richtwert hat sich für ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel in normaler Umgebung ein Intervall von 4 Jahren etabliert. In Betriebsstätten mit besonderen Bedingungen – etwa feuchten Räumen, aggressiver Atmosphäre oder erhöhter mechanischer Beanspruchung – verkürzt sich das Intervall auf 1 Jahr.
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) in stationären Anlagen sollen darüber hinaus in kürzeren Abständen auf Wirksamkeit geprüft werden. Welche Fristen für Ihre Anlagen angemessen sind, ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen und dem Prüfpartner.
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Erstinbetriebnahme von Maschinen
Neben der wiederkehrenden Prüfung organisieren wir auch die Erstinbetriebnahme von Maschinen. Vor der ersten Inbetriebnahme verlangen DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung eine Prüfung – bei Maschinen zusätzlich nach den Anforderungen der DIN EN 60204-1. So ist eine neue oder umgesetzte Maschine vom ersten Tag an rechtssicher in Betrieb.
- Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach DGUV V3 und BetrSichV
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113)
- Koordination von Hersteller, Errichter und Prüfdienstleister
- Normgerechte Erstdokumentation als Grundlage für alle Folgeprüfungen
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Ablauf und Dokumentation
Die Prüfung nach DIN VDE 0105-100 umfasst das Besichtigen der Anlage, das Erproben der Schutzeinrichtungen und das Messen sicherheitsrelevanter Werte – etwa Schleifenimpedanz, Isolationswiderstand und RCD-Auslösewerte. Bei Maschinen kommen die Anforderungen der DIN EN 60204-1 hinzu.
Das Ergebnis ist ein Prüfbericht mit Messwerten, festgestellten Mängeln und Fristenempfehlung – die Grundlage für Ihre Rechtssicherheit gegenüber Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht und Sachversicherer. Viele Sachversicherer verlangen solche Nachweise ausdrücklich, etwa im Rahmen der Klausel SK 3602 bzw. als Voraussetzung im Schadensfall.
Die Prüfung wird so geplant, dass notwendige Abschaltungen mit Ihrer Produktion abgestimmt sind – etwa in Randzeiten, am Wochenende oder in Betriebspausen.
Häufige Fragen
Ortsfeste Anlagen: Was Kunden wissen wollen.
Wie oft müssen ortsfeste elektrische Anlagen geprüft werden?
Als Richtwert gilt ein Intervall von 4 Jahren, in Betriebsstätten mit besonderen Bedingungen 1 Jahr. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung – wir helfen Ihnen, angemessene und rechtssichere Fristen festzulegen.
Muss der Betrieb während der Prüfung stillstehen?
Teilweise. Für bestimmte Messungen müssen Stromkreise kurzzeitig abgeschaltet werden. Mit guter Planung – abschnittsweise Prüfung, Randzeiten, Wochenenden – lässt sich die Unterbrechung meist auf ein Minimum reduzieren.
Verlangt meine Versicherung die Anlagenprüfung?
Viele Sachversicherer setzen regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen voraus oder gewähren dafür Nachlässe. Im Schadensfall kann ein fehlender Prüfnachweis den Versicherungsschutz gefährden. Der Prüfbericht dient hier als zentraler Nachweis.
Was ist der Unterschied zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte?
Ortsveränderliche Geräte (alles mit Stecker) werden nach DIN VDE 0701-0702 einzeln geprüft. Ortsfeste Anlagen – Installationen, Verteilungen, fest angeschlossene Maschinen – werden nach DIN VDE 0105-100 als Anlage geprüft. Beides zusammen ergibt die vollständige DGUV V3 Konformität.
Nächster Schritt
Ortsfeste Anlagen: Klären wir Ihren Bedarf.
Im kostenlosen Beratungsgespräch besprechen wir Ihre Ausgangslage und geben Ihnen eine erste, ehrliche Einschätzung – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
