Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte
DGUV Vorschrift 3 · DIN VDE 0701-0702 · DGUV Information 203-070
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind alle Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht an einen anderen Platz gebracht werden können – vom Laptop-Netzteil über die Bohrmaschine bis zur Mehrfachsteckdose. Vereinfacht gilt: Alles, was einen Stecker hat, ist prüfpflichtig.
Diese Geräte machen in den meisten Unternehmen den größten Teil des prüfpflichtigen Bestands aus – und werden am häufigsten übersehen. SAFE-G Consulting plant die wiederkehrende Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 mit Ihnen, ermittelt sinnvolle Prüffristen und organisiert die Durchführung über qualifizierte Prüfdienstleister aus unserem Netzwerk.
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Welche Geräte müssen geprüft werden?
Prüfpflichtig sind alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, die im Unternehmen verwendet werden – unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen gehören oder von Beschäftigten mitgebracht wurden. Typische Beispiele:
- IT- und Bürotechnik: Laptops, Netzteile, Monitore, Drucker, Ladegeräte
- Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln
- Elektrowerkzeuge: Bohrmaschinen, Sägen, Schleifgeräte
- Küchengeräte: Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen, Kühlschränke
- Reinigungsgeräte, Ventilatoren, Heizlüfter und sonstige Kleingeräte
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Prüffristen: Wie oft muss geprüft werden?
Die Prüffrist legt der Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest. Als Orientierung dienen die Richtwerte der DGUV Information 203-070 und der TRBS 1201: In Büroumgebungen sind Intervalle von bis zu 24 Monaten üblich, in Werkstätten und Fertigungsbereichen 12 Monate, auf Baustellen wegen der hohen Beanspruchung nur etwa 3 Monate.
Wichtig: Diese Werte sind Richtwerte, keine Pauschalen. Liegt die Fehlerquote der letzten Prüfungen unter 2 %, kann die Frist unter Umständen verlängert werden – das senkt die Kosten spürbar. Wir ermitteln mit Ihnen Fristen, die rechtssicher und wirtschaftlich sind.
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So läuft die Prüfung ab
Die Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 besteht aus drei Teilen: einer Sichtprüfung auf äußere Mängel (beschädigte Leitungen, Gehäuse, Stecker), elektrischen Messungen (u. a. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungs- bzw. Ableitströme) und einer Funktionsprüfung. Jedes Gerät erhält eine Prüfplakette; die Ergebnisse werden mit Messwerten dokumentiert.
Die Prüfung findet in der Regel bei Ihnen vor Ort statt und wird so getaktet, dass Ihr Betrieb möglichst wenig unterbrochen wird – auf Wunsch auch außerhalb der Geschäftszeiten.
Häufige Fragen
Ortsveränderliche Geräte: Was Kunden wissen wollen.
Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte geprüft werden?
Das legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Übliche Richtwerte: bis zu 24 Monate im Büro, 12 Monate in Werkstatt und Produktion, etwa 3 Monate auf Baustellen. Bei nachweislich niedriger Fehlerquote können Fristen teils verlängert werden.
Was kostet die Prüfung pro Gerät?
Die Stückpreise hängen von Menge, Gerätemix und Region ab. Durch vergleichbare Angebote aus unserem Partnernetzwerk erreichen unsere Kunden regelmäßig deutlich bessere Konditionen als bei Direktanfragen – bei gleicher oder besserer Dokumentationsqualität.
Müssen private Geräte der Mitarbeiter auch geprüft werden?
Ja. Sobald ein privates Gerät – etwa ein Radio oder ein Ladegerät – im Betrieb verwendet wird, gilt es als Arbeitsmittel und fällt unter die Prüfpflicht. Viele Unternehmen regeln die Nutzung privater Geräte deshalb ausdrücklich.
Was passiert, wenn ein Gerät die Prüfung nicht besteht?
Das Gerät wird gekennzeichnet und darf bis zur Instandsetzung nicht weiterverwendet werden. Im Prüfprotokoll wird der Mangel dokumentiert. Oft lohnt sich eine Reparatur nicht – wir beraten Sie, wann Austausch wirtschaftlicher ist.
Nächster Schritt
Ortsveränderliche Geräte: Klären wir Ihren Bedarf.
Im kostenlosen Beratungsgespräch besprechen wir Ihre Ausgangslage und geben Ihnen eine erste, ehrliche Einschätzung – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
